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Gaggia Barista Bundle

Gaggia Classic UP in Inox mit laufendem Espresso, daneben die Kaffeemühle MDF 55
Aktion bis 30. November 2026

Maschine und Mühle, aufeinander eingestellt

Die Gaggia Classic UP und die MDF 55 sind als Paar gebaut: 58-mm-Brühgruppe, doppelte PID-Regelung und Manometer an der Maschine, 55-mm-Mahlscheiben und stufenlose Mikrometrik an der Mühle. Zusammen sparst du dir das Nachjustieren beim Mahlgrad.

1.229 € für beide Geräte statt 1.398 € einzeln. Wir stellen sie auf deinen Kaffee ein, bevor sie zu dir gehen.

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Warum das Set bei uns

Wir erklären es dir

Espresso ist Handwerk, kein Knopfdruck. Bei uns im Showroom in Siegburg kannst du beide Geräte vorher ausprobieren und Fragen stellen, bevor du dich entscheidest.

Eingestellt statt ausgepackt

Wir stellen Mahlgrad und Brühtemperatur auf deinen Kaffee ein und legen ein Ausgangsrezept dazu. So gelingt der erste Espresso, nicht erst der zwanzigste.

Kaffee, der dazu passt

Wir rösten nicht selbst, wir suchen aus – aus dem Rheinland und aus ganz Europa. Sag uns, was du gern trinkst, und wir empfehlen dir die Bohne zur Maschine.

Werkstatt im Haus

Reparaturen, Wartung und Ersatzteile machen wir selbst. Deine Maschine muss nicht quer durch Deutschland, wenn etwas ist.

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien