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  • Beschreibung
  • Produktsicherheit & Hersteller

Entdecke die Perfektion in jeder Tasse mit dem Eurista Leveler – Dein Barista-Tool, "Made in EU"

Du suchst nach einer Möglichkeit, die Art und Weise, wie Du Kaffee zubereitest, zu perfektionieren?

Mit dem Eurista Leveler, vollständig hergestellt in der Europäischen Union, hebst Du Dein Barista-Können auf ein professionelles Level. Jedes Detail dieses 58,5 mm Levelers wurde sorgfältig durchdacht, um eine optimale Passform für Siebe mit 58,5 mm Tamper-Größe zu liefern.

Glänzende Performance mit Hochglanzpolitur

Die hochglanzpolierte Oberfläche dieses Levelers ist nicht nur ein Hingucker, sondern erleichtert auch die Reinigung und erhält die Hygiene. Aber das ist nur ein kleiner Teil dessen, was den Eurista Leveler so besonders macht. Deine Gäste und Du selbst werden den Unterschied bei jedem Schluck bemerken, während die perfekt abgestimmte Größe eine makellose Tamp-Oberfläche und eine signifikant verbesserte Extraktion ermöglicht.

Adieu Channeling – Hallo Gleichmäßigkeit und Geschmack

Dank seiner präzisen Verarbeitung verringert der Eurista Leveler das Channeling, sodass das Wasser durch den Kaffeepuck gleichmäßiger fließt. Dies resultiert in einer konstanten und verbesserten Extraktion, die Deinem Espresso einen volleren Körper und eine reichhaltigere Geschmackstiefe verleiht. Jeder Schluck spiegelt die hohe Qualität und Sorgfalt wider, mit der Du Deinen Kaffee zubereitest.

Setze auf Europäische Qualität

Mit dem Eurista Leveler holst Du Dir nicht nur ein Barista-Tool ins Haus, sondern auch das Versprechen europäischer Qualitätsarbeit. Spüre den Unterschied, den sorgfältige Handwerkskunst und hochwertige Materialien ausmachen, und sei jeden Tag aufs Neue stolz auf das, was Du in Deiner Tasse kreierst.

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller Brewspire / Eurista
Adresse Brewspire GmbH
Vordere Dauserad 3
63755 Alzenau
E-Mail support@brewspire.de

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien