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  • Beschreibung
  • Daten & Fakten
  • Produktsicherheit & Hersteller

G-iota 54 mm – Kompakte Präzision für anspruchsvolle Kaffeeliebhaber

Entdecke die neueste Ergänzung der beliebten G-iota-Serie: die G-iota 54. Als kompakte Version der G-iota64 Gen 2 vereint diese Espressomühle beeindruckende Performance mit einem platzsparenden Design. Unter Kennern auch bekannt als DF54 oder Turin54, bietet sie eine erstklassige Vermahlung auf professionellem Niveau – ideal für alle, die das Maximum aus jeder Bohne holen wollen.

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Mit ihren 54 mm Flachmahlscheiben aus Edelstahl, einem integrierten Ionisator zur Reduktion statischer Aufladung und der stufenlosen Mahlgradeinstellung liefert die G-iota54 konstant exzellente Ergebnisse. Sie eignet sich perfekt für Espresso-Enthusiasten, die Qualität und Kontrolle beim Mahlen zu schätzen wissen.

Ob zu Hause oder in der kleinen Kaffeebar – die G-iota54 ist der neue Maßstab für leistungsstarke, kompakte Mühlen mit unschlagbarem Preis-Leistungs-Verhältnis.

Allgemeine Eigenschaften

Zustand NEU
Dosierung
  • Manuell
Material Mahlscheiben Stahl
Mahlwerk Scheibe, 54 mm

Technische Eigenschaften

Motorleistung (Watt) 150
Bohnenbehälter Kapazität (g) 50
Single Dose Aufsatz ✅

Abmessungen & Gewicht

Maße (B/T/H) in mm 102 / 180 / 310
Gewicht (kg) 5.0

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller G-Iota
Adresse Verantwortliche Person EU:
CDS AUTOMATEN bv
Rue du Mont Gallois 60
BE-7700 MOUSCRON

Für Deutschland
WEEE-Reg.-Nr. DE 13229628
E-Mail info@homebarista.be

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien